LandesrechtSalzburgKundmachungenKundmachung über die Kündigung zweier Tierschutz-Vereinbarungen

Kundmachung über die Kündigung zweier Tierschutz-Vereinbarungen

In Kraft seit 01. Juli 2006
Up-to-date

§ 1

Das Land Salzburg hat auf Grund des Beschlusses der Salzburger Landesregierung vom 7. Februar 2005 die Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft, kundgemacht unter LGBl Nr 119/1995, sowie zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich, kundgemacht unter LGBl Nr 24/2001, am 15. Februar 2005 gekündigt. Die Kündigungen wurden gemäß Art VII der Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft und Art 7 Abs 2 der Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich am 16. August 2005 wirksam. Die genannten Vereinbarungen sind darüber hinaus auf Grund der Kündigung aller anderen Vertragsparteien am 9. Mai 2006 außer Kraft getreten.