Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass eine Bestimmung des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968 verfassungswidrig war
Vorwort
§ 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 2003, zugestellt am 29. August 2003, ausgesprochen, dass § 16 Abs 8 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968, LGBl Nr 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl Nr 43/1994 verfassungswidrig war und nicht mehr anzuwenden ist.