LandesrechtSalzburgKundmachungenAusspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass eine Bestimmung des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968 verfassungswidrig war

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass eine Bestimmung des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968 verfassungswidrig war

In Kraft seit 29. Oktober 2003
Up-to-date

§ 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 2003, zugestellt am 29. August 2003, ausgesprochen, dass § 16 Abs 8 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968, LGBl Nr 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl Nr 43/1994 verfassungswidrig war und nicht mehr anzuwenden ist.