Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Vorwort/Präambel
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum tritt gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Anpassungsprotokolles zu diesem Abkommen mit 1. Jänner 1994 in Kraft.