LandesrechtSalzburgKundmachungenTeilweise Aufhebung des Teilflächenwimdungsplanes Salzburg-Nordost

Teilweise Aufhebung des Teilflächenwimdungsplanes Salzburg-Nordost

In Kraft seit 06. Dezember 1994
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 1994, V 7/94-8, zugestellt am 31. Oktober 1994, den Teilflächenwidmungsplan Salzburg-Nordost, Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. April 1982, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg Nr. 12/1982, Seite 6, insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als darin in der KG Hallwang II zwischen der Samstraße im Norden, dem Alterbach im Süden und der im Plan verzeichneten Gleisanlage im Osten die Widmung "Verkehrsfläche" ausgewiesen ist.