LandesrechtSalzburgKundmachungenSeniorenwohnheim Unteres Saalachtal

Seniorenwohnheim Unteres Saalachtal

In Kraft seit 25. Februar 1981
Up-to-date

Art. 1

Die Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer haben sich zum Gemeindeverband "Seniorenwohnheim Unteres Saalachtal" mit dem Sitz in Lofer zusammengeschlossen. Der Gemeindeverband hat mit 2. Dezember 1980 Rechtspersönlichkeit erlangt. Zweck des Gemeindeverbandes ist die Errichtung und der Betrieb eines Seniorenwohnheimes samt angeschlossener Pflegestation. Der Gemeindeverband wird durch den Verbandsobmann vertreten; die Zeichnung von Schriftstücken des Gemeindeverbandes erfolgt durch den Verbandsobmann und den Obmann-Stellvertreter unter Beisetzung des Namens des Gemeindeverbandes.