LandesrechtOberösterreichKundmachungenKundmachung über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

Kundmachung über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

§ 1 § 1

Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt:

Wahlkreis Nr. Bezeichnung Zahl der Mandate
1 Linz und Umgebung 12
2 Innviertel 9
3 Hausruckviertel 14
4 Traunviertel 10
5 Mühlviertel 11

§ 2 § 2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).