Vorwort
§ 1 § 1
Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt:
Wahlkreis Nr. | Bezeichnung | Zahl der Mandate |
1 | Linz und Umgebung | 12 |
2 | Innviertel | 9 |
3 | Hausruckviertel | 14 |
4 | Traunviertel | 10 |
5 | Mühlviertel | 11 |
§ 2 § 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).