K Vertrag Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002
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Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“ und in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002) wird kundgemacht:
Der Vertrag ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. Dezember 2004 in Kraft getreten.