K Heilbad-Kurort Wimsbach-Bad Neydharting
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a) Das Gebiet der Kat. Gemeinde Wimsbach ohne die Auen am linken Almufer bis zum Steilabfall.
b) Das Gebiet der Kat. Gemeinde Neydharting mit einem geringen Teil der Kat. Gemeinde Bergheim, das von der im Folgenden bezeichneten Linie eingeschlossen wird:
Sie beginnt südwestlich der Kat. Gemeinde Wimsbach an der Grenze der Kat. Gemeinde Neydharting und läuft entlang der westlichen Grenze dieser Kat. Gemeinde an der Straße Richtung Haidermoos bis 400 Meter östlich Ellnkam biegt dann südlich ab und erreicht entlang der Straße bis zum Lahmaiergut den östlichen Rand der Ortschaft Bergheim. Diese umgehend, verläuft sie entlang der Straße, welche östlich vom Gehöft Gruber in der Voglpoint vorbeiführt und biegt südlich dieses Gehöftes im rechten Winkel nach Osten ab. Von hier verläuft sie entlang des südlichen Waldrandes bis zum Wimsbach und geht am rechten Ufer in der gleichen Richtung fort entlang des Weges gegen die Deismühle. Sie erreicht das südliche Ende des Gehöftes Gillesberg, umgeht dieses und biegt im rechten Winkel nördlich ab, folgt der Fahrstraße über die Ortschaft Wimm bis südlich Haag, biegt von dort wieder nach Osten um, überschreitet die Höhe von 424 und geht in nördlicher Richtung entlang der Fahrstraße bei den Gehöften Rath und Lipp bis zur südlichen Grenze der Kat. Gemeinde Wimsbach.