§ 1 — Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung
Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 3 Abs. 1 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 4 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:
| 1. | Neue monatliche Vergütung gemäß § 3 Abs. 1: |
| € 7,05 pro m² Nutzfläche | |
| 2. | Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 4 Abs. 2 Z 1: |
| € 0,72 pro m² Nutzfläche | |
| 3. | Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2: |
| € 0,72 pro m² Nutzfläche | |
Rückverweise
§ 1 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 1 § 1
…Anspruchsberechtigte (1) Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes ( § 1 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970 , LGBl…
§ 32 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 32 F) Überprüfung des Bauzustandes
…§ 32 Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen (1) Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW, die nicht unter Abs. 3 fallen, sind vom Eigentümer periodisch 1. auf ihre…