Aufhebung von § 5 Abs. 4 Z 6 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes
Vorwort/Präambel
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 2025, G 63/2024-18, ausgesprochen, dass § 5 Abs. 4 Z 6 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG), LGBl. für Niederösterreich Nr. 70/2019, idF LGBl. für Niederösterreich Nr. 69/2022 als verfassungswidrig aufgehoben wird.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Das Erkenntnis wurde der Landeshauptfrau von Niederösterreich am 21. März 2025 zugestellt.