Gesetzwidrigkeit einer Verordnung des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2025, V 343/2023-9, die Verordnung des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 29. Juni 2015, Z 4/VA-592-15, kundgemacht durch die Aufstellung von Straßenverkehrszeichen und die Anbringung von Bodenmarkierungen, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 14. März 2025 zugestellt.