Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 2024, G 122/2023-24, E 2193/2023-20, G 129/2023-23, G 138/2023-21, G 156/2023-20, G 253/2023-12, § 45 Abs. 6 Satz 2 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (NÖ ElWG 2005), LGBl. für Niederösterreich 7800-5, als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Das Erkenntnis wurde der Landeshauptfrau von Niederösterreich am 4. April 2024 zugestellt.
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