LandesrechtNiederösterreichKundmachungenVerleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf

Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf

In Kraft seit 27. Juni 2023
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juni 2023, Zl. IVW3-M-3082101/001-2022, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Von Gold und Blau geteilt, oben ein aus der Schildteilung wachsendes, mit einer roten Krone bekröntes und einem roten Kragen versehenes Caput Aethiopis, unten belegt mit einem silbernen Zickzackbalken mit drei nach unten weisenden Zacken.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Gelb-Blau-Weiß“ genehmigt.