Gesetzwidrigkeit einer Verordnung der Stadtgemeinde Baden
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2022, V 285/2021-9, ausgesprochen, dass die Verordnung der Stadtgemeinde Baden vom 16. November 2020, Z 3768/20/Kdo/Sa, gesetzwidrig war.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 5. Juli 2022 zugestellt.