Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2022, V 260/2021-13, ausgesprochen, dass die 28. Änderung des Bebauungsplanes und digitale Neugestaltung idF der 9.A Änderung des digitalen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf am 25. September 2019 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 26. September 2019 bis 10. Oktober 2019, soweit dieser für das Grundstück Nr. 1019/66, EZ 4038, KG 16121 Perchtoldsdorf, die Festsetzung der hinteren Baufluchtlinie vorsah, gesetzwidrig war.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 23. März 2022 zugestellt.