LandesrechtNiederösterreichKundmachungenVerleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf

Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf

In Kraft seit 16. Juni 2021
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Juni 2021, Zl. IVW3-M-3082801/001-2021, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Marktgemeinde Hohenruppersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„In Silber eine grüne Doppellilie mit goldenem Querband.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Weiß-Grün“ genehmigt.