LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Weiden an der March

Wappen Gemeindefarben Weiden an der March

In Kraft seit 10. Juli 2019
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Juni 2019, Zl. IVW3-M-3086501/001-2019, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Gemeinde Weiden an der March das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Über gewelltem blauem Schildfuß, darin zwei gekreuzte goldene Schlüssel mit gemeinsamen Griff, gespalten, vorne in Gold durch einen blauen Balken geteilt im Dreipass gestellte grüne Weidenblätter den Balken mit ihren Stängeln berührend, hinten in Grün ein aus drei Ähren bestehendes goldenes Getreidebündel.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Grün-Gelb-Blau“ genehmigt.