Genehmigung von Namensänderungen in der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. April 2019, Zl. IVW3-M-3163401/002-2019, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz beschlossene Änderung des Gemeindenamens „Neudorf bei Staatz“ auf „Neudorf im Weinviertel” und die vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz beschlossene Änderung des Ortschaftsnamens „Neudorf bei Staatz“ auf „Neudorf im Weinviertel” genehmigt.