Teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Willendorf
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2017, V 4/2017-24, den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Willendorf in der Fassung der Verordnung des Gemeinderates vom 7. Dezember 2012, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. bis 22. Jänner 2013, soweit er für das Grundstück 914/20, KG Willendorf, die Widmung „Grünland Land- und Forstwirtschaft“ festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 13. Juli 2017 zugestellt.