Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2016, V 2/2016-23, den Teilbebauungsplan „TB10 - Wohngebietsbereiche“, Bereich „Ortszentrum West und Nord“, der Marktgemeinde Guntramsdorf in der Fassung der vom Gemeinderat am 22. Dezember 2011 beschlossenen Verordnung, kundgemacht an der Amtstafel vom 25. Jänner bis 9. Februar 2012, insoweit er für das Grundstück .179, KG Guntramsdorf, „Bauklasse I/II“ und für das Grundstück .307, KG Guntramsdorf, „Bauklasse III/IV“ festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 25. Oktober 2016 zugestellt.
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