Ortsnamenänderung Perschling
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Februar 2015, Zl. IVW3-M-3252802/002-2014, gemäß § 2 Abs. 1 und 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23, die vom Gemeindevorstand der Gemeinde Weißenkirchen an der Perschling beschlossene Änderung des Gemeindenamens von „Weißenkirchen an der Perschling“ auf „Perschling“ genehmigt.