LandesrechtNiederösterreichKundmachungenGesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

In Kraft seit 28. Januar 2015
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, V 62/2014-6, ausgesprochen, dass die in § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge

“und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt“

gesetzwidrig war.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 8. Jänner 2015 zugestellt.