LandesrechtNiederösterreichKundmachungenteilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Eichgraben

teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Eichgraben

In Kraft seit 31. Oktober 2014
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. September 2014, V 65/2014-9, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Eichgraben in der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben am 13. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 2a beschlossenen Fassung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. bis 20. September 2008, soweit dieses für einen Teil des Grundstücks Nr. 627, KG Eichgraben, die Widmung „Grünland-Grüngürtel“, Funktionsfestlegung „Bachbegleitgrün“, festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 10. Oktober 2014 zugestellt.