LandesrechtNiederösterreichKundmachungenteilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Bad Großpertholz

teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Bad Großpertholz

In Kraft seit 30. August 2013
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis 19. Juni 2013, V 2/2013-12, V 3/2013-12, den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Großpertholz in der Fassung der “Verordnung B” des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Großpertholz vom 18. Februar 2009, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 3. bis 21. September 2009, soweit er für einen Teil des Grundstücks 409/2, KG Karlstift, die Widmung “Bauland- Sondergebiet-Vereinshaus” festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 5. August 2013 zugestellt.