teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes Vösendorf
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, V 399/08-8, die Verordnung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf, Beschluss des Gemeinderates vom 3. Oktober 2006, Z Bau 80/06 und 86/06, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 4. Oktober 2006 bis 19. Oktober 2006, soweit sie das Grundstück 1431/1, KG Vösendorf, betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 21. Jänner 2009 zugestellt.