LandesrechtNiederösterreichKundmachungenAufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems /Donau Erhebung Wasserversorgungsabgaben Wassergebühren

Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems /Donau Erhebung Wasserversorgungsabgaben Wassergebühren

In Kraft seit 07. April 2009
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2009, V 452/08-9, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. September 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September 2003 bis 21. Oktober 2003 als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 30. März 2009 zugestellt.