LandesrechtNiederösterreichKundmachungenGesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Traiskirchen

Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Traiskirchen

In Kraft seit 15. August 2008
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2008, V 72/07-9, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Traiskirchen vom 23.04.2003, Zl. 35/262/03, mit welcher gemäß § 43 Abs. 1 lit.b i.V.m. § 94d Z 4 StVO 1960 zur Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für Lenker von Fahrzeugen das Befahren der Oberwaltersdorfer Straße, KG Tribuswinkel, zwischen der Oeynhausnerstraße und dem Wr. Neustädter Kanal, KG Tribuswinkel, mit einer höheren Geschwindigkeit als 40 km/h verboten worden ist, gesetzwidrig war.

Dieses Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 24. Juni 2008 zugestellt.