Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:
1. Rohrbach an der Gölsen (Verwaltungsbezirk Lilienfeld, Gerichtsbezirk Hainfeld), Hainfeld (Verwaltungsbezirk Lilienfeld, Gerichtsbezirk Hainfeld), II/1-1793/1-81
Abgetreten werden:
Von der Gemeinde Hainfeld, Katastralgemeinde Ob der Kirche an die Gemeinde Rohrbach an der Gölsen
Grundstücksnummer
302/5
302/6
302/15
302/4
302/16
302/24
302/9
302/11
302/12
sohin Grundflächen im Gesamtausmaß von
2 ha 33 a 62 m
2
von der Gemeinde Hainfeld, Katastralgemeinde Gölsen an die Gemeinde Rohrbach an der Gölsen
1/3 und 1/4
sohin Grundflächen im Gesamtausmaß von
35 a 85 m
2
2. Hauskirchen (Verwaltungsbezirk Gänserndorf, Gerichtsbezirk Zistersdorf) und Zistersdorf (Verwaltungsbezirk Gänserndorf, Gerichtsbezirk Zistersdorf), II/1-1677-80 vom 5. März 1981
Beschreibung des neuen Grenzverlaufes im Bereiche der KG Prinzendorf und Maustrenk:
Die neue Grenze verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1001 geradlinig über den neuen dreifachen Grenzpunkt (zwischen den KG Ebersdorf, Maustrenk und Prinzendorf) 2955, sodann über die neuen Grenzpunkte 2958, 2954, 2957, 2953, 2956 und 2952 zum unverändert gebliebenen Punkt 1008. Von diesem entlang des alten Grenzverlaufes zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1012 über den neuen Grenzpunkt 2852 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1016. Weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1031 über die neuen Grenzpunkte 3094, 3095, 2694, 2695, 1091, 1092, 1093, 1094 und 1095 zum unverändert gebliebenen alten Grenzpunkt 1038. Vom unverändert gebliebenen alten Grenzpunkt 1046 über die neuen Grenzpunkte 3092, 2740 und 2706 zum unverändert gebliebenen alten dreifachen Grenzpunkt 1051 zwischen den KG Maustrenk, Prinzendorf und Windischbaumgarten.
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