Verwaltungsgemeinschaft Wasserversorgungsanlage Wagram-Nördliches Tullnerfeld
Vorwort
Art. 1
Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und der Gemeinde Königsbrunn am Wagram, politischer Bezirk Tulln, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1972 für die “Verwaltungsgemeinschaft, Gruppenwasserversorgung Wagram – nördliches Tullnerfeld” eine neue Satzung erlassen. Der Verwaltungsgemeinschaft gehören nunmehr die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und die Gemeinde Königsbrunn am Wagram an.