LandesrechtNiederösterreichKundmachungenVerwaltungsgemeinschaft Wasserversorgungsanlage Wagram-Nördliches Tullnerfeld

Verwaltungsgemeinschaft Wasserversorgungsanlage Wagram-Nördliches Tullnerfeld

In Kraft seit 01. Oktober 1974
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und der Gemeinde Königsbrunn am Wagram, politischer Bezirk Tulln, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1972 für die “Verwaltungsgemeinschaft, Gruppenwasserversorgung Wagram – nördliches Tullnerfeld” eine neue Satzung erlassen. Der Verwaltungsgemeinschaft gehören nunmehr die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und die Gemeinde Königsbrunn am Wagram an.