LandesrechtNiederösterreichKundmachungenVerwaltungsgemeinschaft Friedhofsanlage Dietmannsdorf-WildArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 23. Oktober 1976
Up-to-date

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Brunn an der Wild und Irnfritz, pol. Bezirk Horn, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1976 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Dietmannsdorf/ Wild” zusammengeschlossen.

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