LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Ebreichsdorf

Wappen Gemeindefarben Ebreichsdorf

In Kraft seit 01. November 2001
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. August 2001, Zl. IVW3-M-3060701/002-00, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Stadtgemeinde Ebreichsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau unter einem über zwei Webspulen laufenden silbernen schwarzgestreiften Band im Schildhaupt ein silbernes Wasserrad, die waagrechten Speichen durch silberne Leisten bis zum Schildrand verlängert, aus den Leisten wachsend rechts drei goldene Schilfrohre, links drei goldene Ähren, im Schildfuß zwei linksgewendete silberne Fische.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebreichsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.