LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Mailberg

Wappen Gemeindefarben Mailberg

In Kraft seit 02. Oktober 1999
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. August 1999, ZI. IVW3-M-3102501/002-99 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Mailberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot ein anstoßendes silbernes Malteserkreuz, belegt mit einem von Grün und Silber gevierten Herzschild mit vier zueinandergekehrten aufgerichteten Pferden in gewechselten Farben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mailberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.