LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Ebenfurth

Wappen Gemeindefarben Ebenfurth

In Kraft seit 16. Juli 1999
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Mai 1999, ZI. IVW3-M-484/1-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Ebenfurth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber ein viereckiger, auf einem grünen Dreiberg stehender, silberner rotgedeckter Quaderturm mit zwei roten Dachfähnchen, schwarz geöffnetem Tor, rot-silber-roten Torflügeln und halb aufgezogenem goldenem Fallgitter, über dem Tor ein roter Schild mit einem goldenen Löwen und darüber drei schwarze Schießscharten, zwei über ein gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebenfurth festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Gelb” genehmigt.