Wappen Gemeindefarben Niederleis
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 2001, Zl. IVW3-M-3163601/002-01, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Niederleis das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Grün vier silberne heraldische Lilien, zwei und zwei schrägrechts gestellt, hinten in Rot ein aufgerichteter, bekrönter goldener Greif, einen goldenen Stein in den Pranken haltend.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.