LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Münichreith-Laimbach

Wappen Gemeindefarben Münichreith-Laimbach

In Kraft seit 21. Mai 2014
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3152501/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Münichreith-Laimbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Unter einem blauen, mit drei goldenen Kugeln belegten Schildhaupt in Gold ein grüner, mit einem silbernen Fisch belegter Dreiberg.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Münichreith-Laimbach festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Grün-Weiß” genehmigt.