LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Ottenthal

Wappen Gemeindefarben Ottenthal

In Kraft seit 30. September 2008
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. August 2008, Zl. IVW3-M-3165801/002-2008, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13, der Gemeinde Ottenthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün eine rote, weiß gesäumte, gestürzte, eingebogene Spitze, belegt mit einem goldenen, gestürzten Schwert und rechts und links begleitet von je zwei vierblättrigen weißen Blüten mit goldenen Butzen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold-Grün” genehmigt.