Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. August 2007, Zl. IVW3-M-3092501/002-2007, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Stadtgemeinde Litschau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Rot zwei gekreuzte silberne Hellebarden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau festgesetzten Gemeindefarben “Weiß und Rot” genehmigt.
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