Wappen Gemeindefarben Altendorf
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. März 2004, Zl. IVW3-M-3180101/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Altendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Schräglinks durch Zahnschnitt geteilt, oben in Grün ein goldener Krug, unten in Gold ein aufrecht stehender grüner Hammer, belegt mit einem schräglinks gestellten grünen Winkeleisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Altendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.