LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Zelking-Matzleinsdorf

Wappen Gemeindefarben Zelking-Matzleinsdorf

In Kraft seit 30. Mai 1998
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. April 1998, Zl. IVW3-M-295-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Geviert, eins und vier von Blau und Silber schrägrechts geteilt, zwei von Blau und Rot durch drei silberne, eins zu zwei gestellte Quadersteine geteilt, drei von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.