LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Würmla

Wappen Gemeindefarben Würmla

In Kraft seit 31. Oktober 1989
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juli 1989, II/1-M-463-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Würmla, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün unter zwei gegengewendeten silbernen Schlangen mit goldenen Krönchen eine aufgerichtete goldene Korngarbe, darunter aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Würmla festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün-Gelb” genehmigt.