Wappen Gemeindefarben Payerbach
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. August 1994, Zl. II/1-M-368/3-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Payerbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Erhöht geteilt durch einen silbernen Viadukt mit fünf weiten Bögen im Mittelteil sowie vier engen links und rechts, oben in Grün eine gestürzte, abgeflachte goldene Spitze, darin ein aufgerichteter roter Greif, in den Vorderklauen einen ebensolchen Hasen haltend, unten in Rot eine gold bordierte, gestürzte blaue Spitze, im Schildfuß belegt mit einer goldenen Raute, darin ein gekreuztes rotes Bergwerkszeichen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Payerbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.