LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Gumpoldskirchen

Wappen Gemeindefarben Gumpoldskirchen

In Kraft seit 08. September 1994
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-336-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Gumpoldskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen.

“Ein rot-silber-roter Bindenschild, in der silbernen Binde eine grüne Weinrebe mit zwei Blättern und einer Traube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.