Wappen Gemeindefarben Herrnbaumgarten
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-311-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Herrnbaumgarten das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber auf grünem Dreiberg ein zinnenbekrönter, gequaderter schwarzer Turm, belegt mit einem rot-silber-roten Bindenschild, zu beiden Seiten je ein belaubter grüner Weinstock mit zwei Trauben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Herrnbaumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.