LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Rabensburg

Wappen Gemeindefarben Rabensburg

In Kraft seit 22. Juni 1989
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1989, II/1-M-322-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Rabensburg, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein erniedrigt geteilter Schild, unten eine rote Zinnenmauer mit drei schwarzen Schießscharten, darüber in Gold drei nach links fliegende schwarze Raben, eins zu zwei gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rabensburg festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.