Wappen Gemeindefarben Großebersdorf
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1988, II/1-M-306/1-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Großebersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem eins zu zwei geteilten Schild oben in Gold eine aus der Schildesteilung wachsende, zwei Trauben und zwei Blätter tragende grüne Weinranke, unten in Grün ein goldenes Rad.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großebersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.