Wappen Gemeindefarben Eckartsau
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Februar 1980, II/1-M-95/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Eckartsau, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem schräglinks geteilten Schild, im oberen schwarzen Feld ein wachsender silberner Löwe, im unteren roten Feld ein weißer Pfahl.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eckartsau festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Rot” genehmigt.