Wappen Gemeindefarben Dorfstetten
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 1979, II/1-M-259/1-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Dorfstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine grüne Fichte gespaltener Schild, vorne von Blau auf Gold und hinten von Silber auf Rot neuerlich gespalten.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Grün-Rot” genehmigt.