LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Trautmannsdorf an der Leitha

Wappen Gemeindefarben Trautmannsdorf an der Leitha

In Kraft seit 26. März 1980
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Jänner 1980, II/1-M-83-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Trautmannsdorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein blauer Schild, in dessen Grunde sich eine silberne gequaderte einjochige Brücke befindet über der drei goldene Kronen zwei zu eins gestellt schweben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Trautmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.