Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Oktober 1979, II/1-M-420-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde St. Margarethen a. d. Sierning, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein von zwei goldenen Ähren begleiteter Bischofstab, überdeckt von einem silbernen Wellenbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Margarethen a. d. Sierning festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
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