LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Michelbach

Wappen Gemeindefarben Michelbach

In Kraft seit 14. November 1979
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Oktober 1979, II/1-M-410-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Michelbach, Verw. Bez. St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, dessen obere Hälfte gespalten, vorne in Schwarz ein silbernes, aufwärts zeigendes Schwert mit aufgesetztem silbernen Waagebalken mit anhängenden Schalen, hinten in Grün eine mit einer schwarzen Hacke gekreuzte schwarze Sense zeigt, und dessen untere Hälfte eine silberne gequaderte Steinbrücke mit grünem Durchlaß aufweist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Michelbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.